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Wie man gesundheitsschonend am Desktop-Computer bzw. Notebook arbeiten kann, ist mittlerweile umfassend erforscht und in arbeitsrechtliche Vorschriften gegossen. Jetzt kommt eine neue Generation von Eingabegeräten: Touchscreens. Was gilt hier?

Tipps für den korrekt eingerichteten Arbeitsplatz

Schaut man sich Empfehlungen von Medizinern sowie die derzeitige Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) an, werden v.a. folgende drei Punkte regelmäßig genannt:

  • Bildschirm: Blicklinie leicht nach unten, mindestens 50 cm Sehabstand
  • Sitzposition: Arme rechtwinklig auf dem Tisch, Kniegelenk niedriger als Hüftgelenk
  • Augen: Zur Entspannung immer wieder entfernte Objekte fokussieren
Allerdings fand die letzte Änderung der BildscharbV am 18. Dezember 2008 statt. In einer Zeit also, in der Tablets noch nicht verbreitet waren – geschweige denn Desktop-Computer oder Notebooks mit Touchscreen-Bildschirmen. Das iPad beispielsweise kam erst 2010 auf den Markt. Heute dagegen drängt v.a. Microsoft mit Windows 8 sehr stark in Richtung Touch-Bedienung.

Erfahrungsberichte mit Touchscreens

Generell sind Erfahrungswerte mit Touch-Monitoren in der Arbeitswelt noch relativ schwer zu finden. Einen interessanten Fall beschreibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe auf ihrer Webseite (Link):

Ein Betreiber von Selbstbedienungsrestaurants hatte seine Kassenarbeitsplätze auf Touchscreen-Monitore umgerüstet. Im Vergleich zu der früheren Kombination aus Bildschirm und Tastatur klagten die Kassiererinnen nun verstärkt über Schmerzen in Handgelenk und Arm sowie über Schulter- und Rückenschmerzen.

Probleme:

  • Die Position der Touchscreen-Bildschirme war zu steil – sie richtete sich nach den Vorgaben der BildscharbV für Monitore. Hierdurch kam es bei der Bedienung zu einer belastenden Hand-Arm-Haltung.
  • Außerdem war die Kasse sehr nah am Körper angeordnet, der Touchscreen jedoch relativ weit entfernt (wie in der BildscharbV vorgesehen). Dies führte zu einer zusätzlichen Verstärkung der ungünstigen Armhaltung, da das Personal den Arm stets anheben und strecken musste, um den Monitor zu erreichen.
  • Touchscreen und Kasse waren im rechten Winkel zur Tablettrutsche angebracht. Zwar befand sich der Bildschirm so vorschriftsgemäß frontal vor dem Arbeitsplatz, allerdings musste das Personal so immer wieder Oberkörper und Kopf drehen, um sowohl die Tablette der Gäste als auch den Touchscreen einzusehen.
Zusammengefasst: Das Unternehmen hatte sich zwar vorbildlich an die BildscharbV gehalten, bei Touch-Bildschirmen führte genau das jedoch zu Problemen.

Lösung:

  • Der Touchscreen wurde deutlich flacher positioniert, vergleichbar einer Tastatur. Der exakte Neigungsgrad wurde individuell eingestellt. So konnten möglichen Reflexionen durch die Deckenbeleuchtung verhindert werden.
  • Der Monitor ist näher zum Körper gerückt und befindet sich so im unmittelbaren Bewegungsraum der Arme und Hände. Der Kassendeckel kann als gepolsterte Auflage für die Handgelenke genutzt werden.
  • Der gesamt Arbeitsplatz wurde schräg zur Tablettrutsche hin angeordnet. Dadurch entfallen die häufigen Körperdrehungen. Die Bedienelemente befinden sich trotzdem im Blickbereich des Personals.
Weiterführende Literatur

In der oben angeführten Situation konnten die Probleme durch die beschriebenen Maßnahmen behoben werden. Gleichzeitig zeigt der Fall aber auch, dass oftmals eine individuelle Ergonomie-Beratung benötigt wird, welche die Nutzungssituation ganzheitlich berücksichtigt.

Wer sich in das Thema einlesen will: Ein aktueller Beitrag der PC-WELT beschreibt interessante Tipps und Trends zum Thema "Arbeiten mit Touchscreen" (Link).

07.08.13

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