Warum ein Siegel "Nutzerzentriert entwickelt"?
Viele mittelständische Unternehmen haben das Potenzial von nutzerzentrierten Entwicklungsprozessen zur Erzielung einer hohen Usability und User Experience ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen erkannt und setzen dies bereits heute erfolgreich um. Es stellt sich jedoch die Frage, wie mittelständische Unternehmen dieses Alleinstellungsmerkmal ihren Kunden und Kundinnen einfach kommunizieren können.
Das Siegel „Nutzerzentriert entwickelt“ des UIG e.V. soll mittelständischen Unternehmen dabei helfen, einen sichtbaren Nachweis der erfolgreichen Etablierung eines nutzerzentrierten Entwicklungsprozesses zu erhalten.
Mit dem neuen Angebot des UIG e.V. sollen Anreize bei mittelständischen Unternehmen geschaffen werden, um die Usability und User Experience ihrer Software weiter zu verbessern und dadurch soll der der Softwareentwicklungs-Standort Deutschland gestärkt werden. Das Siegel kann von jedem mittelständischen Unternehmen in Deutschland erhalten werden, Mitgliedsunternehmen des UIG e.V. erhalten die Möglichkeit für jeweils ein digitales Produkt bzw. Dienstleistung und zugehörigen Entwicklungsprozess das Siegel zu erhalten.
Wie kann ich das Siegel erwerben?
Das Siegel wird mit einer Laufzeit von einem Jahr mit direktem Bezug auf den Entwicklungsprozess einer spezifischen Software des mittelständischen Unternehmens vergeben.
Der UIG e.V. vergibt das Siegel auf Basis einer Selbstauskunft der/des Geschäftsführers/-führerin sowie eines durch einen unabhängigen Usability & User Experience (UUX) Dienstleister durchgeführten Audits.
Im Rahmen des Audits wird u.a. geprüft, ob Usability-Rollen bzw. Qualifikationen vorhanden sind, Nutzerforschung durchgeführt wird, Prototypen entwickelt werden und eine systematische Nutzerevaluation im Prozess verankert sind. Mittelständische Unternehmen müssen hierfür entsprechende Nachweise erbringen und im Rahmen der Selbstauskunft diese auch bestätigen.
Diese drei Schritte sind für den Erwerb des Siegels konkret nötig:
- Interessiertes Unternehmen nimmt Kontakt mit einem (vom UIG autorisierten) UX-Dienstleister auf und durchläuft einen Audtiprozess
- Unternehmen sendet Auditbericht und eine ausgefüllte Selbstauskunft (stellt der Dienstleister zur Verfügung) an den UIG (info@usability-in-germany.de)
- Prüfung der Unterlagen durch den UIG und Vergabe des Siegel
Was kostet das Siegel?
Für ordentliche Mitglieder (Vollmitglieder) des UIG e.V. ist das Nutzungsentgelt für eine Zertifizierungen pro Jahr im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für jede weitere Zertifizierung belaufen sich die Kosten auf 50 EUR je Jahr.
Nichtmitglieder des UIG entrichten ein Nutzungsentgelt pro durchgeführter Zertifizierung von 500 EUR an den UIG.
Die Kosten für die Audit-Durchführung umfassen 2.800 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) und sind direkt dem unabhängigen Usability/UX Dienstleister zu entrichten.
Infos zum Download
Teilnehmende UX-Dienstleister
Das Siegel wurde vom UIG in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten UUX Dienstleistern entwickelt und mit dem Berufsverband der deutschen Usability und User Experience Professionals (German UPA e.V.) abgestimmt.
Folgende Mitglieder des UIG e.V. dürfen zur Durchführung des Audits beauftragt werden:
Das Statement der German UPA zu dem neuen Siegel lautet wie folgt:
“Als German UPA begrüßen wir die Initiative des Usability in Germany e.V. (UIG) zur Einführung eines Usability Siegels als einen sinnvollen ersten Schritt um den UX-Reifegrad von Unternehmen zu dokumentieren. Ein einheitliches, breit unterstütztes, mehrstufiges Reifegrad-Modell hilft Kunden:innen dabei, die nutzungszentrierte Entwicklung – und damit die Produkte – eines Unternehmens einzuschätzen.”
Team
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