Als „Accessibility“ oder „Barrierefreiheit“ wird bei Softwareprodukten der Gestaltungs- und Entwicklungsgrundsatz bezeichnet, die Anwendung für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen, egal welche Beeinträchtigungen diese Personen besitzen. Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, einschließlich Menschen mit körperlichen, kognitiven, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, sollen die Software effektiv und ohne Hindernisse nutzen können. Dies ist das erklärte Ziel von Accessibility.
Und was bei guter Software-Entwicklung schon lange gang und gäbe sein sollte, hat nun auch die Politik als Thema entdeckt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird ab dem 28. Juni 2025 in Kraft treten. Es besagt, dass viele öffentliche Services und Anwendungen für alle Menschen frei zugänglich sein müssen. Dies betrifft beispielsweise Plattformen bezüglich Reise & Verkehr, Banking, Streaming und weitere Anwendungen, bei denen Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden. Sie alle müssen das neue Gesetzt erfüllen. So sollen die Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum gefördert und sichergestellt werden, dass auch staatliche Online-Angebote gleichermaßen von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können – unabhängig von unterschiedlichen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen.
Dazu erforderlich sind vor allem ein sauberer Aufbau des Frontends sowie die Beachtung einiger Grundregeln in der Entwicklung, beispielsweise die Optimierung für einen Screenreader. Aber auch im visuellen Design gibt es einiges zu beachten, wie ausreichend Kontraste oder individuelle Einstellungsmöglichkeiten bezüglich der Schriftgröße und Farbgebung. Auch die Texte müssen durchdacht sein: Sie sollten so formuliert sein, dass sie für alle Menschen verständlich sind oder es sollte eine zusätzliche Version in einfacher Sprache geben.
Unternehmen, die sich bisher noch nicht mit dem Thema Accessibility auseinandergesetzt haben, stellt das Gesetz vor neue Herausforderungen und bringt eine Reihe an Fragen mit sich:
Erfüllt mein bisheriges Produkt die neuen Anforderungen?
Welche konkreten Maßnahmen müssen im Design ergriffen werden, welche in der Entwicklung?
Mit Hilfe welcher Metriken kann ich den Grad der Barrierefreiheit meines Produktes bestimmen?
Bei diesen Fragestellungen helfen wir von Shapefield Ihnen gerne weiter, dann für uns ist Accessibility nicht nur ein Aushängeschild. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Softwareanwendungen zu schaffen, die den Vorgaben der BITV und den WCAG entsprechen und so allen Personen offenstehen. Dazu bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Bedürfnisse und Ziele zu verstehen. Mit Hilfe unserer Expertise können wir durch professionelle Accessibility-Checks und heuristische Reviews genau ermitteln, wo Sie mit Ihrer Software aktuell stehen und was die nächsten Schritte sind, um ein gesetzeskonformes Produkt zu schaffen. Individuell passend zu Ihrer Situation unterstützen wir sie punktuell (z. B. durch Analysen, einzelne Design-Lösungen oder Code-Anpassungen) oder führen Sie auf Wunsch durch den gesamten UX-Designprozess. Egal wofür Sie sich entscheiden, Sie haben während der Zusammenarbeit stets einen verlässlichen Shapefield-Experten im Bereich Barrierefreiheit an Ihrer Seite.
Und auch nach dem ersten Release sind sie nicht auf sich allein gestellt: Da sich Gesetze, Vorgaben und technische Standards kontinuierlich ändern, bieten wir einen Ongoing Accessibility Support an. Durch regelmäßige Expert-Reviews und Accessibility-Tests stellen wir sicher, dass Ihre Nutzer zu keiner Zeit auf neue Barrieren stoßen.
Bei Rückfragen oder Interesse stehen wir Ihnen gern im Rahmen einer kostenlosen Online-Session oder eines Telefonats zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach an!
Mehr Infos unter
https://www.shapefield.de/services/accessibility
Leistungen
- Accessibility und Accessible Design
- Accessibility Testing und Checks
- UX Design
- UX Research
- Figma und Designsystem
- Softwareentwicklung
- Industriedesign
- Usability-Beratung
Kontakt
+49 (0) 6826 8189820
Shapefield GmbH
Saarpfalz-Park 1
66450 Bexbach
14.08.23