Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 gelten klare Vorgaben für Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen, etwa im Online-Handel, bei Software, Hardware, überregionalem Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind teilweise ausgenommen. Bei Verstößen können Behörden den Verkauf einschränken, Produkte zurückrufen oder Dienstleistungen untersagen sowie Bußgelder verhängt werden. Die genauen Anforderungen basieren auf aktuellen technischen Standards, die über die Bundesfachstelle Barrierefreiheit verfügbar sind. Wer diese Normen einhält, gilt als gesetzeskonform.
Quelle:
Bundesministerium des Innern und für Heimat: „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“. Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung des Bundes. Abgerufen 15. Januar 2025 (https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html).